Bei Einmalgeschirr handelt es sich um Teller, Besteck und Becher aus Plastik oder Karton, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Genutzt werden sie häufig für Outdoorveranstaltungen. Seit dem 3. Juli 2021 ist Einmalgeschirr aus Plastik allerdings verboten. Im Gastronomiebedarf findet sich daher Bio-Einweggeschirr und andere nachhaltige Alternativen als Ersatz für das Einmalgeschirr.
Was ist an Bio-Einmalgeschirr anders als an Plastik?
Das Bio-Einmalgeschirr besteht im Gegensatz zu Plastik aus nachwachsenden und biologisch abbaubaren Ressourcen. Sie sollen zum Schutz der Umwelt beitragen.
Was fällt unter das Verbot von Einweg-Plastik?
Seit dem 3. Juli 2021 als verboten gelten Einweg-Behälter aus Styropor, Einweg-Geschirr aus Plastik, Rührstäbchen aus Plastik für den Kaffee und To-Go Becher. Plastikbecher sind allerdings noch erlaubt.