Was sind Appetizer?
Als Appetizer bezeichnet man in der Gastronomie Häppchen oder „Snacks“, die appetitanregend sein sollen und somit in den allermeisten Fällen vor der Hauptspeise serviert werden. In der Küche zuständig für die Zubereitung von Appetizern ist der sogenannte „Hors d’oeuvire“, der im Allgemeinen die Verantwortung für die Vorspeisen und die kalte Küche trägt. Sollte kein Hors d’oeuvire anwesend sein, wird dieser durch den sogenannten Gardemanger vertreten, welcher wiederum gesamtverantwortlich für die kalte Küche ist.
Anwendungsbereiche von Appetizern
Appetizer werden auch vorrangig bei Bankett oder Stehempfängen serviert bzw. angeboten, um den Appetit der Gäste für die anstehende Hauptspeise anzuregen. Teilweise werden sie in Form von Fingerfood angeboten und können daher auch bequem ohne Besteck verzehrt werden.
Manchmal bestehen Appetizer dabei aus kleinen Fleischspießen, manchmal werden auch Zahnstocher zum Aufspießen beigelegt. Bei manchen Veranstaltungen kommt es vor, dass keine Hauptspeise angeboten wird, in diesen Fällen werden Häppchen nicht mehr als Vorspeise betrachtet, sondern bilden einen eigenständigen Imbiss. Was den Inhalt der Appetizer angeht, gibt es bei dieser Unterscheidung zwischen Vorspeise und Imbiss keine klare Abgrenzung, manche Speisen werden in unterschiedlichen Kulturen sowohl als Vorspeise als auch als Hauptspeise angeboten.
Beispiele für Appetizer
Als Appetizer können verschiedene Speisen dienen. Zu den gängigen, traditionellen Häppchen, die häufig als Fingerfood angeboten werden, zählen meist in unterschiedlichen Küchen unterschiedliche Speisen. In der italienischen Küche wird beispielsweise häufig Antipasti gereicht, in arabischen und griechischen Küchen die sogenannten „Meze“, in lateinamerikanischen Küchen Tapas und Tortillas und in japanischen Küchen Sushi, um nur ein paar Varianten aufzuzählen.